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Die Durchführung der Transaktion ist vorbehaltlich der Zustimmung einer für den 2. Dezember 2019 einzuberufenden ausserordentlichen Generalversammlung („AGV“). - Foto: SCHMOLZ + BICKENBACH AG
23.10.2019

Schmolz + Bickenbach plant Kapitalerhöhung

Die über die gewohnte Zyklizität hinausgehende Schwäche in den wichtigsten Endmärkten wie der Automobilindustrie hat zu einer Krise in der Stahlindustrie geführt, der sich Schmolz + Bickenbach nicht entziehen konnte. Die rapide Entwicklung sowie die Tiefe und Dauer dieser Nachfrageschwäche erfordern Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Nach Prüfung aller machbaren Optionen hat der Verwaltungsrat beschlossen, bei den Aktionärinnen und Aktionären eine Kapitalerhöhung zu beantragen. Martin Häfner ist dabei bereit, über die von ihm kontrollierte Gesellschaft BigPoint Holding AG bis zu 325 Mio. CHF einzubringen, falls er damit ein Anteil von mindestens 37,5 % am über die Kapitalerhöhung erhöhten Aktienkapital erwerben kann. Weitere Bedingungen sind eine ausreichende Sicherheit für die Fremdfinanzierung, die Erteilung einer Sanierungsausnahme für die Abgabe eines Pflichtangebots durch die Übernahmekommission, sowie die Wahl durch die AGV von zwei zusätzlichen, von BigPoint Holding AG vorgeschlagenen Personen als Mitglieder in den Verwaltungsrat. Die von der AGV zu genehmigende Kapitalerhöhung soll einen Gesamtbetrag von mindestens 189 Mio. CHF und höchstens 350 Mio. CHF erreichen. Der Ausgabepreis der neuen Aktien beträgt mindestens 0,15 CHF und höchstens 0,30 CHF pro Aktie. Da der geplante Ausgabepreis niedriger ist als der gegenwärtige Nominalwert der Aktien von 0,50 CHF pro Aktie wird gleichzeitig eine Nennwertreduktion auf mindestens 0,15 CHF und höchstens 0,30 CHF pro Aktie notwendig. Der Gesamtbetrag der Kapitalerhöhung muss mindestens so hoch sein wie der Gesamtbetrag der Nennwertreduktion. Die Aktionäre von Schmolz + Bickenbach zum Stichtag erhalten im Anschluss an die AGV nicht-handelbare und nicht-übertragbare Bezugsrechte, welche in der Folge ausgeübt werden können. Gleichzeitig mit Beginn der Bezugsrechtsperiode startet ein internationales Aktienangebot, welches drei Handelstage nach Abschluss der Bezugsrechtsperiode endet. In diesem internationalen Aktienangebot werden im freien Markt diejenigen Aktien angeboten, für welche die Aktionäre die Bezugsrechte nicht ausgeübt haben.   Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird vom Verwaltungsrat nach Abschluss des internationalen Aktienangebots festgelegt. Als wichtigste Kriterien für die Preisfestsetzung werden die Maximierung der dem Unternehmen zufließenden Mittel und die im internationalen Aktienangebot gebotenen Preise berücksichtigt. Da der Ausgabepreis erst nach abgeschlossener Angebotsfrist festgelegt wird, können die bestehenden Aktionäre angeben, wie viele neue Aktien sie in einer gewissen Preisspanne beziehen wollen.  Bezüglich der Fremdfinanzierung hat sich Schmolz + Bickenbach mit seinen Konsortialbanken geeinigt, die vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen („Financial Covenants“) für das 3. und 4. Quartal 2019 temporär auszusetzen. Das Unternehmen befindet sich in weiterführenden Verhandlungen mit den Konsortialbanken, um zusammen mit der vorgeschlagenen Kapitalmassnahme eine langfristige Finanzierung der Gruppe abzusichern.  

Schmolz + Bickenbach AG